Drohnen unterm Weihnachtsbaum?
Versicherungsschutz für Drohnen
Weihnachten steht vor der Tür und oftmals werden dieses Jahr kleine oder auch größere Drohnen unterm Weihnachtsbaum liegen.
Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass nicht jede Drohne einfach so in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Viele Modelle gelten nicht als Spielzeug sondern gar als Luftfahrzeug. Drohnen benötigen je nach Ausführung somit nicht nur eine Genehmigung, sondern müssen auch eventuell speziell eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung vorweisen.
Sollten Sie also eine Drohne bekommen oder verschenken prüfe ich gerne individuell Ihren Versicherungsbedarf.
Eine schriftliche Deckungszusage verhindert so im Leistungsfall böse Überraschungen
Anruf oder mail genügt.