Beihilfeänderung zum 01.01.2017 in Bayern
Beihilfeänderungen in Bayern und Sachsen-Anhalt
In Bayernhaben sich Änderungen ergeben, die die Situation von Alleinerziehenden Beamtinnen betrifft.
Der persönliche Beihilfeanspruch erhöht sich in diesem Fall auf 70%, ausschließlich für die Zeit der
Elternzeit.
Diese Regelung ist an 3 Voraussetzungen gekoppelt:
es ist keinebeitragsfreie Familienversicherung möglich;
es besteht keinBeihilfeanspruch als berücksichtigungsfähiger Angehöriger;
es besteht keine Teilzeitbeschäftigung oder nur eine Teilzeitbeschäftigung bis max. 30
Wochenstunden.
Die Beamtinnen müssen durch den Beihilfebescheid einen Nachweis zur Umstellung der
Krankenversicherung mit Beginn und Ende vorlegen, damit der Vertrag bedarfsgerecht angepasst werden
kann. Geht die Information innerhalb der Meldefristen nach dem Ereignis bei der Krankenversicherung ein, erfolgt eine Umstellung je nach Gesellschaft ohne Risikoprüfung.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.